Grundschule Bonfeld

Änderungen: Notbetreuung ab dem 27.04.2020 (20.04.2020)

Vorabinformation zur erweiterten Notbetreuung ab 27.04.2020 (Stand: 20.04.2020)

Vom 27.04.2O2O soll nach Information des Kultusministeriums die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen ausgeweitet werden.

Einen Anspruch auf Notbetreuung haben dann Kinder in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen sowie Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-7, deren Eltern bzw. der oder die Alleinerziehende in der kritischen Infrastruktur arbeiten oder bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz innehaben und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.

Zur Bewertung des Anspruchs auf Notbetreuung müssen folgende Unterlagen per Mail bis spätestens Mittwoch, 22.04.2020 an stadt@badrappenau.de geschickt werden:

– Name Ihres Kindes

– Einrichtung, die Ihr Kind besucht und benötigte Betreuungszeit

– wenn Sie in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten: Nachweis der/des Arbeitgebers und Beschäftigungsumfang beider Erziehungsberechtigten oder des/der Alleinerziehenden

– wenn Sie eine Tätigkeit an einem präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen:

Bescheinigung über ihre Unabkömmlichkeit von ihrem Arbeitgeber und eine Erklärung beider Erziehungsberechtigten bzw. von der oder dem Alleinerziehenden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist

– Telefon- / Handynr. / E-Mail-Adresse

Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine Notfallbetreuung handelt und diese auf das unerlässliche Maß beschränkt bleibt, um nicht die übergeordneten Ziele (Unterbrechung der Infektionskette und Zeitgewinn) zu gefährden.

Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, haben Kinder Vorrang, bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist, das Kindeswohl gefährdet ist sowie Kinder, die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben.

Die Gruppengröße ist aufgrund entsprechender Vorgaben des Landes auf die Hälfte reduziert. Deshalb kann es zu einem Engpass bei den Kapazitäten kommen. Daher wird bei der Vergabe der Plätze mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Auswahl nach den vom Land vorgegebenen Kriterien erfolgen müssen.

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