In den vergangenen Tagen haben wir uns als Stadtverwaltung erneut mit den Trägern der Kindertagesstätten über den Umgang mit den Elternbeiträgen und dem Essensgeld während der Schließungszeit von Kitas, Hort und Kernzeitgruppen abgestimmt.
Es wurde trägerübergreifend beschlossen, den Einzug der Gebühren auch im Monat Mai zunächst auszusetzen. Mit in diese Regelung einbezogen werden auch die Eltern und Personensorgeberechtigten von Kindern, die in einer Notgruppe betreut werden.
Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt ist, erfolgt kein Einzug. Eltern, die die Gebühren per Einzelüberweisung begleichen, werden gebeten, die Überweisung für den Monat Mai nicht zu veranlassen.
Falls eine Überweisung schon erfolgt ist bzw. per Dauerauftrag erfolgt, wird der Betrag zurückerstattet.
Eine abschließende Entscheidung über die Erhebung dieser Zahlungen ist hiermit allerdings nicht verbunden.
Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt vorbehaltlich einer Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände getroffen.
Die Stadtverwaltung dankt für das Verständnis und die Geduld.