Liebe Eltern,
die Notbetreuung richtet sich an Kinder, sofern beide Erziehungsberechtigte (bzw. der oder die Alleinerziehende) im Bereich der sogenannten kritischen lnfrastruktur tätig sind.
Darüber hinausgehende Ausnahmen kann im Einzelfall unter Anlegung strenger Maßstäbe die Gemeinde vor Ort zulassen.
Zur kritischen lnfrastruktur gehören im Sinne der Corona-Verordnung der Landesregierung insbesondere
- die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, lnformationstechnik und Telekommunikation,
- Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
- die gesamte lnfrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste,
- Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen, sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge,
- Polizei und Feuerwehr sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz,
- Rundfunk und Presse,
- Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für Oen ÖptrlV und den Schienenpersonenverkehr, sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden,
- die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien
- das Bestattungswesen.
Notbetreuung an den Schulen auch in den Osterferien
Es ist erforderlich, dieses Angebot auch in den kommenden Wochen aufrechtzuerhalten, um die in der kritischen lnfrastruktur Tätigen nach Kräften zu unterstützen. Deshalb ist die Notbetreuung an den Schulen, wo immer sie nachgefragt wird, auch in den ab 6. April 2020 beqinnenden Osterferien ungeschmälert anzubieten.
Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit uns in Verbindung (telefonisch: 07066/8330 oder per e-Mail: poststelle@04123560.schule.bwl.de).
Herzliche Grüße, Tanja Schleifer